Inhouse Factoring
Beim Inhouse Factoring verbleiben Debitorenmanagement und Mahnwesen im Unternehmen, was sehr günstige Factoringgebühren zur Folge hat.
Was ist Inhouse Factoring? Definition
Inhouse Factoring ist der Verkauf nicht überfälliger Forderungen an einen Factor, wobei das Mahnwesen überfälliger Rechnungen beim Unternehmen (in der eigenen Buchhaltung) verbleibt. Administrativ wird der Factor dadurch entlastet, was günstigere Factoringgebühren zur Folge hat. Alle Anbieter von Inhouse Factoring setzen eine professionelle Buchhaltung, bzw. Forderungsmanagement voraus.
Der Factor verhält sich im Tagesgeschäft absolut diskret und greift erst bei Überfälligkeiten von mehr als 30 Tagen (nach Absprache mit Ihnen) in das Mahnwesen ein. Unternehmer schätzen den Vorteil, dass sie eine individuelle Kundenansprache bei Überfälligkeiten wählen können.
Welche Vorteile bietet Inhouse Factoring?
Inhouse Factoring bietet den Vorteil, dass die Factoringgebühr geringer ausfällt im Vergleich zum Full-Service Factoring. Ein weiterer Vorteil besteht in der individuellen Kundenansprache bei überfälligen Forderungen. Kein Factor kennt die Befindlichkeiten Ihrer Debitoren so gut wie die eigene Buchhaltung.
Echtes Inhouse-Factoring bietet den Vorteil, dass der Delkredereschutz (Forderungsausfallversicherung) integriert ist. Somit sind die verkauften Rechnungen gegen Forderungsausfall zu 100% abgesichert. Sie mahnen in aller Regel bis zur 2. oder 3. Mahnstufe selbst, anschließend übernimmt der Factor das Inkasso der Forderung. Inhouse Factoring bezeichnet man auch als "Bulk-Factoring".
Für den Fall, dass der Forderungsverkauf nicht offen angezeigt werden soll, wählen Sie Stilles Inhouse Factoring. Der Debitor zahlt bei dieser Variante auf ein an den Factor abgetretenes Konto, welches auf Ihren Firmennamen läuft. Auf den Rechnungsvermerk der Forderungsabtretung verzichtet der Factor ebenfalls. Voraussetzungen für Stilles-Factoring sind eine gute bis sehr gute Bonität des Unternehmens und eine ebenfalls professionelle Buchhaltung im Unternehmen.
Varianten für Inhouse Factoring
- Grundsätzlich sollten alle Unternehmen das offene Inhouse Verfahren wählen, wenn das Mahnwesen an den Factor ausgelagert werden soll. Der Forderungsverkauf ist durch einen Rechnungsvermerk als Fußnote für die Kunden ersichtlich.
- Bei höherem Factoring-Umsatz und professionellem Debitorenmanagement kann der Forderungsverkauf für als Stilles Factoring (ohne Offenlegung) erfolgen. Voraussetzungen sind eine gute Bonität und Verifizierbarkeit der erbrachten Leistungen.
- Sie können Inhouse Factoring auch als Ausschnittsfactoring (selektives Factoring) nutzen. Sie bestimmen hierbei im Vorfeld von welchen Kunden Sie Forderungen verkaufen möchten. Der zu verkaufende Forderungsbestand sollte 250 - 500 T€ (je nach Anbieter) hierbei nicht unterschreiten.
- Inhouse Factoring mit 100% Sofortauszahlung. Diese Variante rechnet sich auf Grund der höheren Gebühren nur für Unternehmen bis max. 2 Mio. € Jahresumsatz.
Kosten und Gebühren Beispiele
Factoringgebühren im Inhouse Verfahren sind günstiger, als z.B. im Full Service Verfahren. Für Stilles Factoring erheben manche Anbieter Zuschläge, da die Forderungen praktisch blanko angekauft werden. Die nachfolgenden Beispiel-Konditionen beinhalten den Delkredereschutz (echtes Factoring). Sie können alle Parameter zur Gebührenkalkulation unter Kalkulation der Factoringgebühr einsehen.
Vergleichen Sie gerne Ihnen bereits vorliegende Angebote mit nachfolgenden für unsere Kunden verhandelten Konditionen. Wir empfehlen Unternehmen sich auf Grund der hohen Prämienunterschiede einzelner Anbieter sich Angebote mehrerer Gesellschaften einzuholen. Diese können Sie mit dem Factoring-Rechner transparent vergleichen. Nach Auswertung Ihrer betriebswirtschaftlichen Unterlagen erstellen wir gerne einen kostenlosen Anbieter Vergleich.
Factoring Umsatz p.a. | 700 T€ | 2.8 Mio. € | 5.0 Mio. € | 14 Mio. € | 38 Mio. € |
Factoringgebühr | 0,95 % | 0,64 % | 0,44 % | 0,24 % | 0,12% |
Zinssatz p.a. | 2,95 % | 2,85 % | 2,25 % | 1,75 % | 1,55 % |
Ø Liquiditätszufluss | 60 T€ | 250 T€ | 560 T€ | 1.3 Mio. € | 4.2 Mio. € |
Factoringgebühr p.a. | 6.650 € | 17.920 € | 22.000 € | 33.600 € | 45.600 € |
Zinskosten p.a. | 1.770 € | 7.125 € | 12.600 € | 22.750 € | 65.100 € |
Saldo aus FG & Zins p.a. * | 8.420 € | 25.045 € | 34.600 € | 56.350 € | 110.700 € |
rechnerische mtl. Kosten * | 843 € | 2.087 € | 3.030 € | 4.696 € | 9.225 € |
Kosten in % vom Umsatz ** | 1,20 % | 0,89 % | 0,69 % | 0,40 % | 0,29 % |
Stand der Konditionen: 01.06.2022 / ** Erlösschmälerung in % vom Umsatz oder alternativ Ihr "Kalkulationsaufschlag" an die Debitoren zur 100% Kostendeckung / * exkl. Debitorenprüfkosten (abhängig von Debitorenstruktur) und evtl. Einrichtungsgebühr (abhängig vom jeweiligen Anbieter)
Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Konditionen kein Angebot im rechtlichen Sinn darstellen und individuell auf Basis der sehr unterschiedlichen Parameter eines Unternehmens kalkuliert werden.
Unternehmen können ein stilles Inhouse Verfahren über den Factoring Pool bereits ab 400 T€ Umsatz p.a. nutzen. Voraussetzung ist jedoch bei jeder Gesellschaft, dass Sie Ihr Debitorenmanagement professionell führen.
Ablauf beim Inhouse Verfahren
Der Ablauf des Forderungsverkaufs im Inhouse Verfahren ist identisch mit anderen Factoring Varianten. Hier ein Beispiel mit 90% Sofortauszahlung.
Welche Factoring-Variante passt zu meinem Unternehmen?
Nicht alle Unternehmen können jede Factoring Variante nutzen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Factoringgesellschaften kein Inhouse Factoring anbieten. Abhängig von internen Prozessen, Bonität des Unternehmens oder Qualität des Debitorenmanagements prüfen wir gerne die für Ihr Unternehmen ideale Factoring Variante ab.
Alle dargestellten Informationen können bei vielen Anbietern um individuelle Sondervereinbarungen ergänzt werden. Sofern Sie zusätzlich eine professionelle Beratung wünschen, sprechen Sie uns bitte darauf an.
Mit Zusendung des Anfrageformulars werden wir Sie gerne hinsichtlich der für Sie idealen Factoring Lösung beraten.